Spenden

Spenden an kirchliche, mildtätige oder gemeinnützige Organisationen können steuerlich geltend gemacht werden.

Für Spenden, die ab 1. Januar 2017 getätigt wurden, braucht der Spendennachweis nicht mehr der Einkommensteuererklärung beigefügt zu werden. Für die Steuererklärung 2017, die im Jahr 2018 abgegeben wird, muss die Spendenbescheinigungen nur noch auf Nachfrage des Finanzamtes vorgelegt werden. Dafür müssen die Bescheinigungen aber mindestens ein Jahr lang nach Bekanntgabe des Steuerbescheides aufbewahrt werden.

Für Spenden bis zu 200 Euro gilt der sogenannte vereinfachte Zuwendungsnachweis. Dieses Verfahren greift 2018 auch bei Spenden an anerkannte Hilfsorganisationen zur Unterstützung von Flüchtlingen – und zwar unabhängig von der Höhe der Spende.

Als Spendennachweis genügt dann ein Bareinzahlungsbeleg, der Kontoauszug eines Kreditinstituts oder der Computer-Ausdruck beim Onlinebanking. Eine formale Zuwendungsbescheinigung ist nicht erforderlich. Diese Regelung ist aber bis zum 31. Dezember 2018 befristet.