Ihr Steuerberater in Dresden
Steuerberater DresdenWillkommen bei der
Dr. Brodbeck und Kirsten GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft
Unsere Steuerberatung in Dresden unterstützt Sie seit 30 Jahren auf dem Gebiet des Steuerrechts, der Betriebswirtschaft, sowie in peripheren Bereichen. Guter Rat muss nicht immer teuer sein; manchmal ist dieser aber Unbezahlbar.
Steuerberater DresdenUnsere Leistungen im Überblick
Steuerberatung
Als Steuerberater stehen wir unseren Mandanten bei der Erfüllung der Steuererklärungspflichten sowie aller damit zusammenhängenden Fragen zur Verfügung.
Wirtschaftsprüfung
Als Wirtschaftsprüfer führen wir gesetzliche und freiwillige Jahresabschlußprüfungen durch.
Personalwesen
Unsere Mitarbeiter der Lohnabteilung bieten Ihnen kompetente und fachliche Unterstützung zu allen Themen im Bereich der Lohnabrechnung und des Personalwesens.
Unternehmens- und Existenzgründerberatung
Die steuerliche Beratung unserer Mandanten verbinden wir mit allen erforderlichen und gewünschten Beratungen hinsichtlich Ihres Unternehmens und dessen Führung.
Aktuelle Steuernews
E-Rechnungspflicht ab 1. Januar 2025 – Kurzübersicht
7. November 2024
Gesetzliche Grundlage:
Ab 2025: Alle inländischen Unternehmen müssen E-Rechnungen verwenden, wenn sie Rechnungen an einen anderen inländischen Unternehmer stellen (Wachstumschancengesetz).
Ziele: Digitalisierung, Prozessvereinfachung, Sicherung…
Kleinunternehmer ab 2025
23. Oktober 2024
Mit dem am 18.10.2024 beschlossenen Jahressteuergesetz 2024 wurden auch die Regelungen der Kleinunternehmerschaft an die neuen EU-Richtlinien angepasst.
1. Der Kleinunternehmer ist ab 2025 nicht mehr verpflichtet eine Umsatzsteuerjahres-erklärung abzugeben. Ausnahme: Er hat Umsätze nach § 13 b UStG oder innergemeinschaftliche Erwerbe zu versteuern. Dann ist die Erklärung nach § 18 (4a) UstG weiterhin verpflichtend.
2. Bisher konnte bis zur Bestandskraft der Umsatzsteuerfestsetzung die Option zum Verzicht oder den Widerruf des Verzichts zur Kleinunternehmerregelung ausgeübt werden. Da nun eine Erklärung entfällt wird, gilt als neue Frist der Ablauf des zweiten auf den Besteuerungszeitraum folgenden Kalenderjahres.
3. Es gelten neue Umsatzgrenzen ab 01.01.2025 (der Vorjahreswert gilt somit bereits für das Vorjahr 2024):
Wichtige Steuertermine in der Übersicht
Umsatzsteuer, Lohn- & Kirchensteuer | Einkommen-, Körperschaftssteuer & Solizuschlag | Gewerbesteuer, Grundsteuer | Sozialvers.-beiträge | |
Januar | 10. (14.) | – | – | 21. |
Februar | 10. (15.) | – | 15. (18.) | 25. |
März | 10. (14.) | 10. (14.) | – | 29. |
April | 10. (14.) | – | – | 27. |
Mai | 10. (13.) | – | 17. (20.) | 27. |
Juni | 10. (13.) | 10. (13.) | – | 28. |
Juli | 11. (14.) | – | – | 27. |
August | 10. (15.) | – | 15. (18.) | 29. |
September | 12. (15.) | 12. (15.) | – | 28. |
Oktober | 10. (13.) | – | – | 26. |
November | 10. (14.) | – | 15. (18.) | 28. |
Dezember | 12. (15.) | 12. (15.) | – | 28. |