Beiträge, Rechengrößen und Termine 2025

Mindestlöhne

ab 01.10.2025: 12,82 €
Gerüstbau ab 01.10.2024: 13,95 €

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E-Rechnungspflicht ab 1. Januar 2025 – Kurzübersicht

Gesetzliche Grundlage: Ab 2025: Alle inländischen Unternehmen müssen E-Rechnungen verwenden, wenn sie Rechnungen an einen anderen inländischen Unternehmer stellen (Wachstumschancengesetz). Ziele: Digitalisierung, Prozessvereinfachung, Sicherung des Vorsteuerabzugs. Was ist eine E-Rechnung? Definition: Maschinenlesbare, strukturierte Rechnung für automatische Verarbeitung. Anerkannte Formate: –       XRechnung (XML-basiert) –       ZUGFeRD ab Version 2.0.1 (PDF + XML) Pflichten ab 2025: Empfangspflicht: Alle […]

Kleinunternehmer ab 2025

Mit dem am 18.10.2024 beschlossenen Jahressteuergesetz 2024 wurden auch die Regelungen der Kleinunternehmerschaft an die neuen EU-Richtlinien angepasst.

1. Der Kleinunternehmer ist ab 2025 nicht mehr verpflichtet eine Umsatzsteuerjahres-erklärung abzugeben. Ausnahme: Er hat Umsätze nach § 13 b UStG oder innergemeinschaftliche Erwerbe zu versteuern. Dann ist die Erklärung nach § 18 (4a) UstG weiterhin verpflichtend.
2. Bisher konnte bis zur Bestandskraft der Umsatzsteuerfestsetzung die Option zum Verzicht oder den Widerruf des Verzichts zur Kleinunternehmerregelung ausgeübt werden. Da nun eine Erklärung entfällt wird, gilt als neue Frist der Ablauf des zweiten auf den Besteuerungszeitraum folgenden Kalenderjahres.
3. Es gelten neue Umsatzgrenzen ab 01.01.2025 (der Vorjahreswert gilt somit bereits für das Vorjahr 2024):

Was passiert, wenn ein Übergangsgewinn falsch ermittelt wurde?

Beim Wechsel der Gewinnermittlungsart von der Einnahmen-Überschuss-Rechnung zum Betriebsvermögensvergleich oder umgekehrt, ist ein sogenannter Übergangsgewinn zu ermitteln. Mit diesem Übergangsgewinn soll eine Doppelerfassung von Geschäftsvorfällen aufgrund der unterschiedlichen Vorschriften oder eine Nichterfassung von Geschäftsvorfällen vermieden werden. Werden bei der Ermittlung eines Übergangsgewinnes Fehler ermittelt, stellt sich also die Frage wie diese zu berichtigen sind: • […]

Abschreibungsdauer

Für Computerhard- und Software zur Dateneingabe und -verarbeitung wurde in der Vergangenheit eine Nutzungsdauer von drei Jahren angenommen. Das BMF hat mit Schreiben vom 22.02.2022 eine Nutzungsdauer von einem Jahr vermutet. Damit sollten gerade in der Coronazeit Investitionen u.a. auch für Home- Office begünstigt werden. Bei Aufwendungen für eine Homepage beträgt die Nutzungsdauer auch regelmäßig […]

Zertifizierte Qualität

Im Jahr 2001 wurde unserer Kanzlei das Qualitätsmanagement-Zertifikat ISO 9001 verliehen. Die Rezertifizierung wurde zuletzt 2024 durchgeführt und nach DIN EN ISO 9001:2015 bestätigt.

Zudem nehmen wir am System der Qualitätskontrolle nach § 57a WPO teil.

Die Dr. Brodbeck und Kirsten GmbH besitzt folgende Legitimationen: Urkunde als Steuerberatungsgesellschaft, Anerkennungsurkunde als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.

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