Steuerliche Entlastung für Familien ab 2019
Die Bundesregierung hat ein neues „Gesetz zur Stärkung und steuerlichen Entlastung der Familien sowie zur Anpassung weiterer steuerlichen Regelungen“ (FamEntlastG) vorgelegt, welches in 2 Stufen (2019 und 2020) umgesetzt werden soll.
Die Entlastungen bestehen aus einer Kindergelderhöhung, höheren Kinderfrei- beträgen und einem höheren Grundfreibetrag.
Außerdem ist eine Entlastung mittlerer und unterer Einkommen bei der „kalten
Progression“ vorgesehen, die Eckwerte des Einkommensteuertarifs für die Veranlagungszeiträume 2019 (1,84%) und 2020 (1,95%) verschieben sich nach rechts.
im Überblick:
Kindergeld bis 30.06.19 ab 01.07.19
1.und 2. Kind je 194€ 204 €
3. Kind je 200 € 210 €
ab dem 4. Kind je 225 € 235 €
2018 ab 2019 ab 2020
Kinderfreibeträge 7.428 € 7.620 € 7.812 €
Grundfreibetrag 9.000 € 9.168 € 9.408 €
Unterhaltshöchst-
Betrag (§ 33a (1) EStG) 9.000 € 9.168 € 9.408 €
Ein Abbau des Solidaritätszuschlags ist in dem Gesetzentwurf nicht vorgesehen.