Steuererleichterungen

Das Bundeskabinett hat am 16.03.2022 Steuererleichterungen beschlossen. Diese gelten rückwirkend zum 01.01.2022.

Im Einzelnen wurde:

  • Der Arbeitnehmerpauschbetrag von € 1.000,00 um € 200,00 auf € 1.200,00 angehoben.
  • Der Grundfreibetrag von € 9.984,00 um € 363,00 auf € 10.347,00 erhöht.
  • Die Entfernungspauschale ab dem 21km auf € 0,38 festgesetzt.