Mindestlohn ab 01.07.2022

Seit dem 01.01.2015 gilt in der Bundesrepublik ein flächendeckender gesetzlicher Mindestlohn, welcher durch das Mindestlohngesetz geregelt wird.

Anpassungen wurden am 01.01.2017, 01.01.2019, 01.01.2020 und 2021 zum 01.01. und 01.07.2021 vorgenommen.

Für das Jahr 2022 hatte die Mindestlohn-Kommission, einen gesetzlichen Mindestlohn ab 01.01.2022 von 9,82 € und ab 01.07.2022 von 10,45 € je Zeitstunde beschlossen.

Mit dem Kabinettsbeschluss vom 23.02.2022 hat die Bundesregierung zudem eine einmalige gesetzliche Erhöhung des Mindestlohnes auf den Weg gebracht. Der Mindestlohn wird zum 01.10.2022 auf 12,00 € angehoben.

Die entsprechenden Rechtsverordnungen gibt es von der Bundesregierung und der Mindestlohn-Kommission.

Bitte passen Sie die bestehenden Arbeitsverträge an die neue Rechtslage an.

Tarifverträge in denen Mindestlöhne bereits vor dem 01.01.2015 geregelt waren (egal ob mehr oder weniger) behalten ihre Gültigkeit.

Geringfügig Beschäftige (Minijob) müssen auch ab dem 01.01.2022 9,82 €, ab 01.07.2022 10,45 € und ab 01.10.2022 12,00 € je Stunde erhalten und es sind weiterhin stundengenaue Arbeitsnachweise zu führen.

Gleichzeitig wird ab 01.10.2022 die Grenze für geringfügige Beschäftigung (Minijob) von 450,00 € auf 520,00 € angehoben.