Arbeitszimmer als Betriebsvermögen?
Die Überlassung häuslicher Räumlichkeiten, Stichwort Arbeitszimmer, an eine beherrschte GmbH beinhaltet unglaubliches Konfliktpotenzial mit dem Finanzamt.
Das steuerliche Zauberwort heißt hier Betriebsaufspaltung. Andererseits gibt es eine Vorschrift zu Grundstücken von untergeordnetem Wert (§ 8 EStDV). Diese Vorschrift hat sich kürzlich geändert. Damit ergibt sich ein interessantes Wechselspiel.
