Erstellung einer Verfahrensdokumentation zur Nachvollziehbarkeit betrieblicher Abläufe als Bestandteil der GoDB

Im Zusammenhang mit der zunehmenden Digitalisierung wird die Finanzverwaltung bei zukünftigen Betriebsprüfungen die Vorlage von sog. Verfahrensdokumentationen verlangen, anhand derer sie die betrieblichen Abläufe, insbesondere den Umgang mit digital verarbeiteten Daten im Unternehmen nachvollziehen kann.

Grundlage hierfür sind die Regelungen in den GoDB (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff).

Die gesetzlichen Grundlagen hierfür ergeben sich aus der Abgabenordnung.

Es muss daher prinzipiell jeder Steuerpflichtige bereits jetzt entsprechende Dokumentationen zusammenstellen, um später bei Betriebsprüfungen die formelle Richtigkeit und Vollständigkeit der Buchführung nachweisen zu können.

Derzeit gibt es keine Vereinfachungsregelungen für kleine Unternehmen, auf welche man sich verbindlich stützen kann.

Bestimmte Muster oder vorgegebene Inhalte gibt die Finanzverwaltung nicht vor, da jeder Betrieb individuell ist und somit Eigenheiten unterliegt, welche gerade in diesen Dokumentationen nachvollziehbar erläutert werden sollen.

Wir unterstützen Sie gern bei Fragen zum Inhalt und zur Erstellung entsprechender Dokumentationen.