Freigiebige Zuwendungen zwischen Eheleuten

Auf der Suche nach sprudelnden Steuerquellen ist das Finanzamt gehalten im Rahmen von Betriebsprüfungen auf innerfamiliäre Vermögenstransaktionen zu schauen.

Im vorliegenden Beitrag geht es dabei um die Übertragung von Guthaben eines Einzelkontos oder Einzeldepots von einem Ehegatten auf den anderen. Dies stellt eine freigiebige Zuwendung dar und unterliegt der Schenkungssteuer.

Bei gemeinsamen Konten gilt die Vermutung dass jedem Ehegatten die Hälfte gehört.

Für Tatsachen, die der Annahme einer freigiebigen Zuwendung entgegenstehen, trägt der zur Schenkungssteuer herangezogene Ehegatte die Feststellungslast.

Es gilt also zu belegen, dass die erhaltenen Guthaben bereits vor der Transaktion dem bedachten Ehegatten vollständig oder wenigstens teilweise zuzurechnen waren.

Kontovollmachten spielen für die schenkungssteuerrechtliche Beurteilung keine Rolle.