Garten- und Landschaftsbau

Der Garten- und Landschaftsbau gehört zum Baunebengewerbe.

Zu den Aufgabenbereichen gehören die Anlage und Pflege von öffentlichen und privaten Grünflächen sowie Freizeitanlagen und Sportplätzen, die Begrünung von Verkehrsbau und anderen Infrastrukturprojekten. Des Weiteren können auch sonstige Maßnahmen des Natur- und Umweltschutzes als auch der Winterdienst im Straßenraum ausgeführt werden.

Garten- und Landschaftsbaubetriebe sind dazu verpflichtet an die Einzugsstelle Garten- und Landschaftsbau (EWGaLa) Ihre Beiträge in Form von Umlagen (Winterbeschäftigungs-Umlage und Ausbildungsumlage) abzuführen.

Die Winterbeschäftigungs-Umlage in Höhe von insgesamt 1,85 % wird aufgeteilt; davon trägt 0,80 % der Arbeitnehmer und 1,05 % der Arbeitgeber.
Die Ausbildungsumlage in Höhe von 0,80 % zzgl. der Bearbeitungsgebühr in Höhe von 0,15 % trägt der Arbeitgeber allein.

Die Berechnungsgrundlage für die Umlagen ist die monatliche Bruttolohnsumme von jedem Arbeitnehmer.

Der Bundes-Rahmentarifvertrag für gewerbliche Arbeitnehmer im Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau ist allgemein verbindlich. Nach diesem Rahmentarifvertrag hat das Mindestlohngesetz Bestandskraft.

Der Mindestlohn beträgt seit dem 01.07.2021 9,60€ je Stunde.

Die regelmäßige tarifliche durchschnittliche Wochenarbeitszeit beträgt ab 01. April 2010 nach obigen Rahmentarifvertrag 39 Stunden. Innerbetrieblich kann die wöchentliche Arbeitszeit mit einer Betriebsvereinbarung oder mit einem Beschluss des Betriebsrates abweichen.

Arbeitnehmer haben jährlich einen Urlaubsanspruch in Höhe von 30 Arbeitstagen. Als Arbeitstage gelten die Tage von Montag bis Freitag.

Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau kurz SVLFG ist für die Unternehmen des Garten- und Landschaftsbaus kraft Gesetz der zuständige Unfallversicherungsträger.

Die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft (LBG) ist ein Teilbereich der SVLFG.

Die Beiträge für die gesetzliche Unfallversicherung setzen sich aus einem Grundbeitrag und einem risikoorientierten Beitrag zusammen, welche jährlich an die Berufsgenossenschaft gemeldet und abgeführt werden.