Informationen zu geringfügig und kurzfristig Beschäftigten
Angaben zur Steuer in Meldungen für geringfügig Beschäftigte
Die Minijob-Zentrale hat für geringfügig Beschäftigte neben den Sozialversicherungsabgaben auch die Lohnsteuer einzuziehen. Um in diesen Verfahren eine höhere Transparenz herzustellen, sind künftig in den Meldungen zur Minijob-Zentrale zusätzlich die Steuernummer des Arbeitgebers und die Steueridentifikationsnummer der Beschäftigten. Hintergrund ist der Datenabgleich durch die Minijob-Zentrale.
Stundennachweise
Arbeitnehmer(innen), hilfsweise Arbeitgeber, sind verpflichtet, Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit aufzuzeichnen und zu unterschreiben.
Arbeitgeber haben zudem die Verpflichtung zu kontrollieren, ob dies eingehalten wird und ebenfalls zu unterschreiben. Die Unterlagen sind im Inland in deutscher Sprache für die gesamte Dauer der Beschäftigung, jedoch mindestens 4 Jahre, aufzubewahren.
(MiLoG § 17 Erstellen und Bereithalten von Dokumenten)
Arbeitszeit in Arbeitsverträgen
Im Arbeitsvertrag ist die wöchentliche Arbeitszeit oder eine Monatsarbeitszeit festzulegen.
(TzBfG § 12 Arbeit auf Abruf)
Änderungen bei kurzfristig Beschäftigten
Durch die Anhebung des Mindestlohnes im Januar 2020, wurde auch die Höhe des Arbeitslohnes je Arbeitstag bei der Pauschalversteuerung von 72 Euro auf 120 Euro angepasst.
Aufgrund der aktuellen Situation wurde die Zeitgrenze von 3 Monaten auf 5 Monate bzw. von 70 Arbeitstagen auf 115 Arbeitstage zwischen 1. März 2020 bis 31. Oktober 2020 ausgeweitet.
Gilt der Mindestlohn auch für einen Minijob bzw. eine kurzfristige Beschäftigung?
Seit Januar 2015 haben grundsätzlich auch geringfügig und kurzfristig Beschäftigte Anspruch auf Mindestlohn.
Zum 1. Januar 2020 ist dieser auf 9,35 Euro brutto je Arbeitsstunde gestiegen. Damit ver-ringert sich bei geringfügigen Beschäftigungen die maximale Arbeitszeit. Soll es weiterhin bei einem Minijob bleiben, muss der Arbeitgeber die Arbeitszeit im Arbeitsvertrag anpassen.
Minijobber erreichen im Jahr 2020 die monatliche Verdienstgrenze von 450 Euro nach rund 48 Stunden.