Kassensysteme bis 31.07.2025 beim Finanzamt melden – jetzt handeln
Wenn Sie ein elektronisches Kassensystem mit zertifizierter technischer Sicherheitseinrichtung (TSE) nutzen, besteht Handlungsbedarf:
Bis spätestens 31.07.2025 müssen diese Kassensysteme über Mein ELSTER an die Finanzverwaltung gemeldet werden.
Wer ist betroffen?
Die Meldepflicht nach § 146a AO betrifft alle Unternehmerinnen und Unternehmer, die eine elektronische Kasse mit TSE im Einsatz haben – und zwar unabhängig davon, ob die Kasse bereits korrekt eingerichtet wurde.
Meldepflichtig sind insbesondere:
- alle Kassen, die seit dem 01.01.2020 in Betrieb genommen wurden
- Kassen, die mit einer zertifizierten TSE ausgerüstet sind
- Betriebe aus Gastronomie, Einzelhandel, Handwerk und Dienstleistung mit Kassenführung
Wie erfolgt die Meldung?
Die Meldung muss elektronisch über das ELSTER-Portal vorgenommen werden.
Die Übermittlung kann durch Sie selbst erfolgen oder, sofern beauftragt, durch Ihre Steuerkanzlei.
Welche Daten müssen gemeldet werden?
Gemäß § 146a Abs. 4 AO der Kassenmeldeverordnung sind bei der Meldung folgende Datensätze zu übermitteln:
- Name des Steuerpflichtigen
- Steuernummer des Steuerpflichtigen
- die Art der zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung,
- Art des verwendeten elektronischen Aufzeichnungssystems,
- Anzahl der verwendeten elektronischen Aufzeichnungssysteme,
- Seriennummer des verwendeten elektronischen Aufzeichnungssystems,
- Datum der Anschaffung des verwendeten elektronischen Aufzeichnungssystems,
- Datum der In- oder Außerbetriebnahme des verwendeten elektronisch Aufzeichnungssystems.
Diese Angaben müssen für jedes einzelne Kassensystem vollständig und korrekt übermittelt werden.
Warum ist die Meldung wichtig?
Die Finanzbehörden sehen die Meldung als Voraussetzung für eine formell ordnungsgemäße Kassenführung.
Nicht gemeldete Kassensysteme können im Rahmen einer Betriebsprüfung auffallen und zu Nachfragen führen.
Das soll wohl nicht zu Hinzuschätzungen oder anderen Nachteilen führen, allerdings kann eine fehlende Meldung das Risiko für eine genauere Prüfung erhöhen.
Was sollten Sie jetzt tun?
- Prüfen Sie, ob bei Ihnen ein meldepflichtiges Kassensystem im Einsatz ist.
- Halten Sie die notwendigen Angaben bereit (siehe oben).
- Melden Sie sich bei uns, wenn Sie Unterstützung bei der Übermittlung benötigen.
- Warten Sie nicht bis zur letzten Minute – die Frist endet am 31.07.2025.
Neue Kassensysteme ab dem 01.07.2025:
Für alle Kassensysteme, die ab dem 01.07.2025 in Betrieb genommen oder außer Betrieb gesetzt werden, gilt:
Die Meldung muss innerhalb eines Monats nach der Anschaffung bzw. Abmeldung erfolgen.
Diese Frist gilt zusätzlich zur allgemeinen Übergangsregelung für bereits bestehende Systeme.
Wir unterstützen Sie gern.
Wenn Sie Fragen zur Meldepflicht haben oder die Übermittlung durch uns erfolgen soll, sprechen Sie uns einfach an.
Wir helfen Ihnen, die Frist sicher und korrekt einzuhalten.
02.07.2025