Kaufkraftschwund/kalte Progression
Am 01.02.2022 wurden für Zwecke der Erbschaftsteuer die Verbraucherpreis- Indizes bekanntgegeben. Damit werden Wertsteigerungen infolge des Kaufkraftschwundes bei der Berechnung des Zugewinnausgleichs bereinigt.
Was heißt das: Die Inflation zwischen Anfangs- und Endvermögen wird ausgeglichen.
Das Ganze kennen wir auch in der Einkommensteuer. Dort taucht es unter dem Namen kalte Progression auf.
Hier wird, anders als im Fall der Erbschaftsteuer, nichts ausgeglichen.
Ein beispielsweise infolge Inflation gestiegener Gewinn wird Freibeträgen in unveränderter Form gegenübergestellt. Das führt zu einer höheren Steuerlast.
Haben Sie beispielsweise ein Häuschen vor 9 Jahren gekauft mit € 250.000,00 und haben
laufende Instandhaltungen gemacht und verkaufen es heute für € 300.000,00, wären die
€ 50.000,00 (ohne Ausnahmetatbestände Selbstnutzung) zu versteuern.
Eigentlich ist die Immobilie in den Jahren gealtert und hat an Wert verloren.
Nur durch die maßlose Erweiterung der Geldmenge und dem damit verbundenen Wertverlust derselben kommt es zu einer scheinbaren Wertsteigerung und der damit verbundenen Scheingewinnbesteuerung.