Kleinunternehmer ab 2025
Mit dem am 18.10.2024 beschlossenen Jahressteuergesetz 2024 wurden auch die Regelungen der Kleinunternehmerschaft an die neuen EU-Richtlinien angepasst. Bei der Grenze für das laufende Jahr handelte es sich bisher um eine Prognose zu Beginn des Jahres. Die neue Grenze ist hingegen ein „Grenzwert“. Somit wechselt man bei Überschreiten der Grenze im laufenden Jahr sofort zur Regelbesteuerung. Grundlage für die Prüfung der Grenze ist der Gesamtumsatz nach § 19 UStG. Bisher galten hier Bruttoumsätze, ab 2025 zählen die Nettoumsätze. Besonders die Änderung zum Grenzwert lt. Punkt 3 bewirkt für die Praxis einen erhöhten Prüfaufwand. Kleinunternehmer, welche selbst buchen oder ihre Unterlagen nur einmal im Jahr buchen lassen, müssen ihre Umsätze selbst im Blick behalten und ihrem Steuerberater rechtzeitig das Überschreiten der Grenze anzeigen.
Wert
Bisher
Neu
Vorjahr
22.000 €
25.000 €
laufendes Jahr
50.000 €
100.000 €