Mindestlohn ab dem 01.01.2017
Seit dem 01.01.2015 gilt in der Bundesrepublik ein flächendeckender gesetzlicher Mindestlohn, welcher durch das Mindestlohngesetz geregelt wird.
Anpassungen werden zum 01.01.2017 und danach alle 2 Jahre vorgenommen.
Die Mindestlohn-Kommission hat beschlossen, den gesetzlichen Mindestlohn ab 01.01.2017 um 4% auf 8,84€ je Zeitstunde anzuheben.
Eine entsprechende Rechtsverordnung wird von der Bundesregierung vorbereitet.Bitte passen Sie die bestehenden Arbeitsverträge an die neue Rechtslage an.
Geringfügig Beschäftige (Minijob) müssen auch ab dem 01.01.2017 8,84€ je Stunde erhalten und es sind weiterhin stundengenaue Arbeitsnachweise zu führen.
Branchen, die vor dem 01.01.2015 eine Regelung zum Mindestlohn in ihren Tarifverträgen innehatten (egal ob mehr oder weniger), gelten weiter.