Neues von der Grundsteuer – Wertfeststellung
Der BFH hatte jüngst in zwei Aussetzungsverfahren die Gelegenheit zum sogenannten Bundesmodell Stellung zu nehmen. Er hat dabei festgestellt, dass das Bewertungsgesetz i.d.F. des Grundsteuerreformgesetzes dahingehend auszulegen ist, dass im Einzelfall der Nachweis eines niedrigeren gemeinen Wertes erfolgen kann. Dies zumindestens bei summarischer Prüfung der Verfassungskonformität des Gesetzes.
Das wurde bislang von der Finanzverwaltung abgelehnt. Voraussetzung ist allerdings, dass der vom Finanzamt festgestellte Wert erheblich über dem Verkehrswert liegt. In den Streitfällen ging man von 40% oder mehr aus.
Es bleibt also abzuwarten, wie sich diese Größe weiterentwickelt. Außerdem bleibt abzuwarten, ob die sogenannte Öffnungsklausel Einfluss auf die grundsätzlichen verfassungsrechtlichen Zweifel der Bewertungsregeln hat.