Referentenentwurf „Wachstumschancengesetz“
Mit Datum vom 17.07.2023 wurde der Referentenentwurf des „Wachstumschancengesetzes“ veröffentlicht. Danach sind unter anderem folgende steuerliche Änderungen geplant:
Einkommensteuer:
- Es soll eine Freigrenze für Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung von 1.000 € eingeführt werden. Wenn die Einnahmen diese Grenze nicht überschreiten, ist keine Versteuerung notwendig. Wenn die Ausgaben höher sind, kann zur Versteuerung optiert werden.
- Die Freigrenze für Geschenke an Geschäftskunden soll von derzeit 35 € auf 50 € angehoben werden. Dies soll für Wirtschaftsjahre mit Beginn nach dem 31.12.2023 gelten.
- Die Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter soll von 800 € auf 1.000 € angehoben werden. Geplant ist die Erhöhung für Anschaffungen nach dem 31.12.2023
- Die derzeit geltenden Pauschalen für den Verpflegungsmehraufwand sollen angehoben werden von 14 € auf 15 € und von 28 € auf 30 €.
- Der Freibetrag für Betriebsveranstaltungen soll von 110 € auf 150 € angehoben werden.
- Der Anstieg des Besteuerungsanteils der Rente soll auf ein halbes Prozent pro Jahr gesenkt werden. Die volle Besteuerung würde somit erst ab einem Rentenbeginn in 2058 erreicht werden.
- Die Dezember-Soforthilfe 2022 für Erdgas soll steuerfrei werden.
Umsatzsteuer:
- Die Grenze zur Befreiung von Umsatzsteuervorauszahlungen soll von 1.000 € auf 2.000 € angehoben werden.
- Die Grenze der Ist-Besteuerung soll von 600.000 € auf 800.000 € angehoben werden.
Abgabenordnung:
- Die Grenzen der Buchführungspflicht sollen von 600.000 € auf 800.000 € beim Gesamtumsatz und von 60.000 € auf 80.000 € beim Gewinn erhöht werden.
Die Verabschiedung im Bundestag ist für den 10.11.2023 und die Zustimmung des Bundesrates für den 15.12.2023 geplant.