Referentenentwurf „Wachstumschancengesetz“

Mit Datum vom 17.07.2023 wurde der Referentenentwurf des „Wachstumschancengesetzes“ veröffentlicht. Danach sind unter anderem folgende steuerliche Änderungen geplant:

Einkommensteuer:

  1. Es soll eine Freigrenze für Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung von 1.000 € eingeführt werden. Wenn die Einnahmen diese Grenze nicht überschreiten, ist keine Versteuerung notwendig. Wenn die Ausgaben höher sind, kann zur Versteuerung optiert werden.
  2. Die Freigrenze für Geschenke an Geschäftskunden soll von derzeit 35 € auf 50 € angehoben werden. Dies soll für Wirtschaftsjahre mit Beginn nach dem 31.12.2023 gelten.
  3. Die Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter soll von 800 € auf 1.000 € angehoben werden. Geplant ist die Erhöhung für Anschaffungen nach dem 31.12.2023
  4. Die derzeit geltenden Pauschalen für den Verpflegungsmehraufwand sollen angehoben werden von 14 € auf 15 € und von 28 € auf 30 €.
  5. Der Freibetrag für Betriebsveranstaltungen soll von 110 € auf 150 € angehoben werden.
  6. Der Anstieg des Besteuerungsanteils der Rente soll auf ein halbes Prozent pro Jahr gesenkt werden. Die volle Besteuerung würde somit erst ab einem Rentenbeginn in 2058 erreicht werden.
  7. Die Dezember-Soforthilfe 2022 für Erdgas soll steuerfrei werden.

Umsatzsteuer:

  1. Die Grenze zur Befreiung von Umsatzsteuervorauszahlungen soll von 1.000 € auf 2.000 € angehoben werden.
  2. Die Grenze der Ist-Besteuerung soll von 600.000 € auf 800.000 € angehoben werden.

Abgabenordnung:

  1. Die Grenzen der Buchführungspflicht sollen von 600.000 € auf 800.000 € beim Gesamtumsatz und von 60.000 € auf 80.000 € beim Gewinn erhöht werden.

Die Verabschiedung im Bundestag ist für den 10.11.2023 und die Zustimmung des Bundesrates für den 15.12.2023 geplant.