Verlängerte Überbrückungshilfe III plus und Neustarthilfe plus
Mit unserem Artikel vom 23.07.2021 haben wir die Überbrückungshilfe III plus und die Neustarthilfe plus vorgestellt. Nun wurde die Antragsfrist vom 31.10.2021 auf den 31.12.2021 verlängert. Wichtiger jedoch ist, dass auch der Förderzeitraum für beide Hilfen erweitert wurde. Bisher war ein Antrag für die Monate Juli bis September 2021 möglich. Nun umfasst der Förderzeitraum die […]
Kassenbuchführung mit Excel
Die Ordnungsmäßigkeit der Kassenbuchführung ist Gegenstand fast jeder Betriebsprüfung. Kann der Betriebsprüfer nachweisen, dass die Kasse nicht richtig geführt ist, diese bspw. ins Minus gerät, kann die Buchführung als Beweismittel erschüttert werden und berechtigt in diesen Fällen zu Schätzungen durch das Finanzamt. Wird die Kasse mittels Excel geführt, also einem Medium, welches nachträgliche Änderungen erlaubt, […]
Garten- und Landschaftsbau
Der Garten- und Landschaftsbau gehört zum Baunebengewerbe. Zu den Aufgabenbereichen gehören die Anlage und Pflege von öffentlichen und privaten Grünflächen sowie Freizeitanlagen und Sportplätzen, die Begrünung von Verkehrsbau und anderen Infrastrukturprojekten. Des Weiteren können auch sonstige Maßnahmen des Natur- und Umweltschutzes als auch der Winterdienst im Straßenraum ausgeführt werden. Garten- und Landschaftsbaubetriebe sind dazu verpflichtet […]
Tücken eines Vermächtnisses
Das Vermächtnis ist die Zuwendung eines bestimmten Vermögensvorteils. Es stellt einen Teil des Nachlasses eines Erblassers dar. Die Grundlage dafür ist ein Testament oder Erbvertrag. Das Vermächtnis kann jemand bekommen, der nicht als Erbe eingesetzt wurde. Gegenstand eines Vermächtnisses kann auch der Nießbrauch an einer Kommanditgesellschaft sein. Hier ist der Freibetrag für Betriebsvermögen zu gewähren, […]
Rückwirkende Einführung einer Regelung
Bei Einführung einer neuen gesetzlichen Regelung ist grundsätzlich der Vertrauensschutz in die bestehende Regelung zu beachten. Dies gilt uneingeschränkt für eine echte Rückwirkung. Die Verfassungswidrigkeit liegt vor, wenn die Rechtsfolge einer belastenden Wirkung schon für vor dem Zeitpunkt ihrer Ankündigung abgeschlossener Tatbestände gelten soll. Dem gegenüber gibt es auch unechte Rückwirkungen. Diese sind grundsätzlich zulässig. […]