Neue Nutzungsdauer bei Computerhardware und Software

Computerhard- und Software unterliegen einem schnellen technischen Wandel. Das Bundesministerium für Finanzen hat darauf mit einem Schreiben vom 26.02.2021 reagiert, was zum Inhalt hat, dass künftig Computerhard- und Software nicht mehr über drei Jahre, sondern bereits über ein Jahr abgeschrieben werden kann. Damit erhält die angestrebte Digitalisierung eine zusätzliche steuerliche Förderung. Die neue Regelung gilt […]

Überbrückungshilfe III plus und Neustarthilfe plus

Die Überbrückungshilfe III plus (ÜIII+) ist ein eigenständiger Antrag und nicht wie zunächst angedacht eine Verlängerung des Förderzeitraumes für die Überbrückungshilfe III (ÜIII). Die ÜIII fördert den Zeitraum vom November 2020 bis Juni 2021 und ein Antrag kann noch bis 31.10.2021 gestellt werden. Die ÜIII+ hat einen Förderzeitraum vom Juli 2021 bis September 2021. Derzeit […]

Disquotale Gewinnausschüttungen und Einzahlungen

Disquotale Gewinnausschüttungen sind seit längerem anerkannt, so diese satzungsmäßig zugelassen sind oder wenigstens eine Öffnungsklausel in der Satzung vorhanden ist. Hilfsweise ist ein Gesellschafterbeschluss mit qualifizierter Mehrheit notwendig. Das Steuerrecht folgt dem falls kein Missbrauch vorliegt, was in der Praxis bedeutet, dass man einen vernünftigen Grund für die disquotale Gewinnausschüttung hat. Eine Einzahlung in die […]

Steuerliche Förderung energetischer Maßnahmen nach §35c EStG

Ab dem Veranlagungszeitraum 2020 ist es möglich für energetische Maßnahmen an zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden eine Steuerermäßigung von bis zu 40.000,00 € zu erhalten. Mit dem BMF-Schreiben vom 14.01.2021 wurden die Regelungen des §35c EStG wie folgt präzisiert: Begünstigt sind Die Wohnung im eigenen Haus Die Wohnung im eigenen Ferienhaus Die Eigentumswohnung Wenn das […]

Steuerfreiheit von Arbeitgebererstattungen für Kosten des Arbeitnehmers zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte

Die Paragraphen § 3 Nr. 15 EStG und § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG beinhalten Regelungen für die Steuerbefreiung von Arbeitgeberleistungen für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel und Kraftfahrzeuge durch den Arbeitnehmer wie folgt. 1.Aufwendungen für Fahrten des Arbeitnehmers mit öffentlichen Verkehrsmitteln im Linienverkehr 1.1. Personennahverkehr Sofern es sich um Aufwendungen für den öffentlichen Personennahverkehr […]

Zertifizierte Qualität

Im Jahr 2001 wurde unserer Kanzlei das Qualitätsmanagement-Zertifikat ISO 9001 verliehen. Die Rezertifizierung wurde zuletzt 2024 durchgeführt und nach DIN EN ISO 9001:2015 bestätigt.

Zudem nehmen wir am System der Qualitätskontrolle nach § 57a WPO teil.

Die Dr. Brodbeck und Kirsten GmbH besitzt folgende Legitimationen: Urkunde als Steuerberatungsgesellschaft, Anerkennungsurkunde als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.

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