Überbrückungshilfe III plus und Neustarthilfe plus

Die Überbrückungshilfe III plus (ÜIII+) ist ein eigenständiger Antrag und nicht wie zunächst angedacht eine Verlängerung des Förderzeitraumes für die Überbrückungshilfe III (ÜIII).

Die ÜIII fördert den Zeitraum vom November 2020 bis Juni 2021 und ein Antrag kann noch bis 31.10.2021 gestellt werden. Die ÜIII+ hat einen Förderzeitraum vom Juli 2021 bis September 2021. Derzeit sind aber noch keine offiziellen FAQ’s herausgegeben. Nach den vorliegenden Veröffentlichungen und Term-Scheets orientiert sich die neue Hilfe weitestgehend an der Vorhergehenden. Ein Antrag ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht möglich, da an der technischen Umsetzung noch gearbeitet wird.

Die Antragsvoraussetzungen sind identisch mit der ÜIII. Entscheidend ist also ein Umsatzeinbruch von mindesten 30% in Verhältnis zum Vergleichsmonat 2019.

Die Bemessungsgrundlage für die Hilfe bilden die Fixkosten. Bei diesen kommen Anwalts- und Gerichtskosten dazu. Allerdings nur solche die für insolvenzabweisende Restrukturierungen und gegen drohende Zahlungsunfähigkeiten gemäß (StaRuG) aufgewendet wurden.

Außerdem gibt es bei den Personalkosten für die ÜIII+ ein Wahlrecht zwischen Personalkostenpauschale (20% der Fixkosten, wenn Lohnanteile ohne KUG gezahlt wurden) und der sogenannten Restartprämie (eigentlich Personalkostenhilfe). Bei der Restartpämie wird die Differenz des Lohnkostenniveaus Mai 2021 zu dem Fördermonat errechnet und für Juli 60%, August 40% und September 20% als Fixkosten dazu genommen. Davon wird nochmal der Prozentsatz gemäß Umsatzeinbruch angewendet um die Hilfe zu errechnen. Hier ist eine genaue Günstigerprüfung notwendig, die die Kenntnis sowohl der Lohnsteigerung als auch der gesamten Fixkosten voraussetzt.

Bei den Marketingkosten gab es bereits bei der ÜIII eine Deckelung auf die Höhe der Ausgaben 2019. Diese wird übernommen und die in der ÜIII bereits berücksichtigen Kosten müssen angerechnet werden. Des Weiteren wird die Höhe für Digitalisierungskosten für die 3 Monate der ÜIII+ auf 10.000 € begrenzt. Bei der ÜIII waren es noch 20.000 € für den gesamten Förderzeitraum.

Weitere Besonderheiten gibt es bei den Reise-, Kultur- und Veranstaltungsbranche.

Wie bereits für die ÜIII klargestellt, gilt auch für die ÜIII+ bei Instandhaltungskosten, Baumaßnahmen, Digitalisierungskosten und Ausgaben für Hygienemaßnahmen, dass hier kein Investitionsstau von vor der Pandemie Berücksichtigung findet. Die genannten Kostenarten sollten vornehmlich zur Einhaltung der Vorschriften zur Eindämmung der Corona-Pandemie notwendig sein. Zur Anerkennung der Kosten genügt die Vorlage einer Rechnung nicht, vielmehr muss der Rechnungsbetrag im Förderzeitraum fällig sein. Eine solide Begründung ist für jede einzelne Maßnahme notwendig. Die Bewilligungsstelle wird dies prüfen. Besonders bei den Baumaßnahmen muss vorher ein Hygienekonzept vorliegen.

Die Neustarthilfe plus ist ebenfalls ein neuer Antrag und orientiert sich an der bisherigen Neustarthilfe. Die Fördermonate sind Juli bis September 2021. Ein Direktantrag durch den Unternehmer selbst ist bereits jetzt möglich. Die Hilfe wurde auf max. 1.500 € pro Monat also max. 4.500 € für den Förderzeitraum erhöht.

Wenn Sie einen Antrag auf die Überbrückungshilfe III plus stellen möchten, kommen Sie bitte auf uns zu. Eine Frist für die Antragstellung ist noch nicht bekannt.