Überschreiten privater Vermögensverwaltung

Bekanntermaßen regelt § 23 EStG, dass die Veräußerung von Grundbesitz, so zwischen An- und Verkauf mehr als 10 Jahre vergangen sind, nicht der Steuerpflicht unterliegt.

Mit Urteil vom 28.09.2017 – IV R 50/15 hat der BFH die sogenannte Verklammerungsrechtssprechung auch auf unbewegliche Wirtschaftsgüter ausgedehnt und dort eine weitere Ausnahme geschaffen. Das bedeutet, dass die Einzeltätigkeiten Vermietung eines Grundstückes und Veräußerung eines Grundstückes zu einem einheitlichen Ganzen verklammert werden, wenn von Anbeginn die Veräußerung nach Ablauf der Vermietungsfrist feststand.

Die sogenannte Verklammerung muss unstreitig bei Beginn der Vermietung vorliegen und soll gelten, wenn eine Totalüberschussprognosse negativ ausfällt, mit anderen Worten Vermietungsverluste erzielt werden.