Verlängerte Überbrückungshilfe III plus und Neustarthilfe plus

Mit unserem Artikel vom 23.07.2021 haben wir die Überbrückungshilfe III plus und die Neustarthilfe plus vorgestellt.

Nun wurde die Antragsfrist vom 31.10.2021 auf den 31.12.2021 verlängert. Wichtiger jedoch ist, dass auch der Förderzeitraum für beide Hilfen erweitert wurde. Bisher war ein Antrag für die Monate Juli bis September 2021 möglich. Nun umfasst der Förderzeitraum die Monate Juli bis Dezember 2021.

Wer bereits einen Antrag gestellt hat, kann für die Verlängerungsmonate Oktober bis Dezember 2021 einen Änderungsantrag stellen. Diejenigen die noch keinen Antrag gestellt haben, können sofort für den gesamten Zeitraum einen Antrag einreichen.

Es handelt sich somit nicht um eine neue Hilfe, sondern tatsächlich um eine Änderung der bisherigen. Somit gelten alle anderen Voraussetzungen, wie z.B. der Umsatzeinbruch von mindestens 30% im Verhältnis zum jeweiligen Monat 2019, weiter.

Bei der Überberückungshilfe III plus ist für Erstanträge eine Abschlagszahlung der beantragten Hilfe von bis zu 100.000 € pro Monat möglich.