Warum die Kassen des Finanzamtes nie leer werden

Zahlt man an das Finanzamt Zinsen zur Einkommensteuer (sog. Nachzahlungszinsen) kann man diese nirgends geltend machen.

Das Finanzamt sagt, dass Steuern die private Lebensführung betreffen und damit steuerrechtlich irrelevant sind.

Erstattungszinsen, also wenn man vom Finanzamt Zinsen erhält, sind diese natürlich nicht irrelevant, sondern werden als Einnahmen aus Kapitalvermögen versteuert.

Hier sagt das Finanzamt, dass im Gesetz drin steht, dass Zinsen zu versteuern sind.

Aber eine Möglichkeit gibt es, Zinsen beim Finanzamt geltend zu machen.

Das ist der Fall, wenn Erstattungszinsen festgesetzt und ausbezahlt werden und später ein neuer Bescheid und eine erneute Zinsfestsetzung ergeht, wo die Erstattungszinsen zurückgefordert werden.

Bei dieser Rückzahlung handelt es sich um negative Einnahmen aus Kapitalvermögen.