Wann ist der Mitgliedsbeitrag eine Spende?

Spenden dürfen grundsätzlich mit keinen Gegenleistungen verbunden sein.

Da ein Verein seinen Mitgliedern jedoch verschiedene Leistungen anbietet, können Beiträge nicht als Spende angesehen werden.

Der Mitgliedsbeitrag wird nicht als Spende anerkannt, wenn der Verein Freizeitgestaltungen fördert.

Somit sind Mitgliedsbeiträge an diese „freizeitfördernden“ Vereine nicht steuerlich absetzbar.

Zu diesen Freizeitgestaltungen gehören zum Beispiel:

• Sport
• kulturelle Betätigungen, z.B. Musik- und Gesangsverein
• Förderung der Heimatpflege oder -kunde
• Tier- oder Pflanzenzucht
• Kleingärtnerei
• Betätigungen im traditionellen Brauchtum (z.B. Fasching/Karneval)
• Hundesport
• Modellflug
• Theaterverein oder Laienspielgruppe

Eine Ausnahme bilden Beiträge an gemeinnützige Körperschaften, deren Zweck als besonders förderungswürdig im Sinne des Spendenrechtes gilt.