Anhebung der Betriebsausgabenpauschale

Für bestimmte Berufsgruppen gibt es eine sog. Betriebsausgabenpauschale. Dies betrifft Einkünfte aus hauptberuflicher schriftstellerischer oder journalistischer Tätigkeit bzw. aus Nebentätigkeiten wissenschaftlicher, künstlerischer oder schriftstellerischer Art bzw. aus Vortrags-, Lehr- und Prüfungstätigkeit.

Diese Betriebsausgabenpauschale wurde für die Veranlagungszeiträume ab 2023 angehoben. Sie beträgt für die hauptberufliche selbstständige oder journalistische Tätigkeit wie bisher 30% der Betriebseinnahmen, höchstens jedoch € 3.600,00 pro Jahr (bisher € 2.455,00).

Bei wissenschaftlich, künstlerischer oder schriftstellerischer Nebentätigkeit sowie Vortrags-, Lehr- und Prüfungstätigkeit beträgt sie 25% der Betriebseinnahmen (wie bisher), jedoch statt höchstens € 614,00 sind es jetzt € 900,00 jährlich.

Diese € 900,00 sind nur einmal zu gewähren. Allerdings kann der Steuerpflichtige nachweislich höhere Ausgaben geltend machen. Die Pauschale ist bei steuerfreien Einnahmen iSd § 3 Nr. 26 EStG ausgeschlossen.