Geeignete Schätzungsgrundlagen

In Außenprüfungen, insbesondere in bargeldintensiven Unternehmen – unter Insidern BMW- Berufe (Bäcker, Metzger, Wirte) genannt – besteht das Ziel, die Buchführung, besser die Kassenbuchführung formell zu verwerfen, um in den Genuss der gelobten Hinzuschätzung zu kommen.

Derzeit ist allerdings beim BFH ein Verfahren anhängig, bei dem das BMF zum Beitritt aufgefordert wurde. Es geht um die Frage, ob die Richtsatzsammlung als ein externer Betriebsvergleich eine zuverlässige Grundlage für Schätzungen bildet.

Da diese Richtsatzsammlung erhebliche praktische Bedeutung hat, ist damit die Frage wichtig, welche Parameter mit welchen statistischen Logiken und Regeln eingehen. Denn für einen Außenstehenden erschließen sich diese nicht.

Insbesondere geht es um folgende Fragen

  • welche Einzeldaten mit welchem Gewicht in die Richtsätze eingehen,
  • wie die regional zum Teil unterschiedlichen Fixkosten beachtet werden,
  • ob und warum Verlustbetriebe unberücksichtigt bleiben,
  • inwieweit erfolgreiche Rechtsbehelfe in die Richtsätze eingehen und vieles andere mehr.

Es empfiehlt sich daher, anhängige Verfahren weiterhin offen zu halten bzw. ein Ruhen etwaiger Einsprüche zu beantragen.