Aufhebung Bestandsschutz bei geringfügig Beschäftigten in der Rentenversicherung ab 01.01.2015
Ab dem 01.01.2015 endet der Bestandschutz bei den geringfügig Beschäftigten in der Rentenversicherung.
Das bedeutet, dass Arbeitnehmer welche vor 2013 in einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis angestellt waren und bisher keinen Befreiungsantrag gestellt haben ab dem 01.01.2015 rentenversicherungspflichtig sind. Damit die Arbeitnehmer weiterhin rentenversicherungsfrei bleiben, muss ein Befreiungsantrag zur Rentenversicherung gestellt werden. Ein entsprechendes Formular erhalten Sie in unserem Downloadbereich.