Aushangpflicht von Gesetzen

Arbeitgeber sind verpflichtet, ihre Mitarbeiter per Aushang über bestimmte Gesetzte zu informieren.

Welche Gesetze dies sind, hängt von Branche, Größe, Struktur und Arbeitsweise eines Unternehmens ab. Die Regelungen zum Aushang und die Strafen bei Verstößen sind in den einzelnen Gesetzen und Vorschriften festgelegt. Bei den meisten stellt ein Verstoß eine bußgeldbehaftete Ordnungswidrigkeit dar. Aber auch eine Schadensersatzpflicht ist möglich, wenn der fehlende Aushang ursächlich für den Eintritt des Schadens war.

Alle Unternehmen mit mindestens einem Mitarbeiter müssen folgende Gesetze aushängen:

  1. AGG: Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz inkl. Information über für
    Beschwerden nach § 13 AGG zuständige Stellen.
  2. ArbZG: Arbeitszeitgesetz (evtl. zusätzlich Tarifvertragsgesetz und
    Tarifverträge)
  3. BEEG: Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz
  4. BurlG: Bundesurlaubsgesetz
  5. TzBfG: Teilzeit- und Befristungsgesetz
  6. ArbSchG: Arbeitsschutzgesetz
  7. ArbStättV: Arbeitsstättenverordnung
  8. ASiG: Arbeitssicherheitsgesetz
  9. BetrSichV: Betriebssicherheitsverordnung
  10. BildscharbV: Bildschirmarbeitsverordnung
  11. MiLoG/MiLoV: Mindestlohngesetz und Mindestlohnanpassungsverordnung
  12. EntgFG: Entgeltfortzahlungsgesetz
  13. NRSG: Nichtraucherschutzgesetz
  14. ArbMedVV: Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge
  15. KSchG: Kündigungsschutzgesetz
  16. NachwG: Nachweisgesetz
  17. FPfZG: Familienpflegezeitgesetz
  18. UVV: Unfallverhütende Vorschriften
  19. Betriebsvereinbarungen (z.B. Regelungen zur Kernarbeitszeit)

Weitere Gesetze sind aushangpflichtig, wenn mehr als 5 Arbeitnehmer, Personen mit Heimarbeitsplatz, Jugendliche oder mindestens 3 Frauen beschäftigt sind. Gleiches gilt, wenn ein Betriebsrat, eine Schwerbehindertenvertretung oder ein Sprecherausschuss vorhanden ist oder der Arbeitgeber eine Verkaufsstelle betreibt.

Je nach Arbeitsbereich sind vor allem auch die Arbeitsschutzvorschriften aushangpflichtig, z.B. Röntgenverordnung, Baustellenverordnung oder Gefahrenstoffverordnung. In der Gastronomie müssen auch die Gäste berücksichtigt werden und das Jugendschutzgesetz für diese einsehbar sein.

Die Gesetze sind immer in der aktuellen Fassung auszuhängen und gegebenenfalls auch in eine Fremdsprache zu übersetzen.

Viele Verlage bieten die gängigen Gesetze in jährlich aktualisierten Fassungen zum Kauf an. Außerdem sind alle Gesetzestexte unter www.gesetze-im-internet.de kostenlos abrufbar.