Baukindergeld ab 2018 – Antrag bis 31.12.2018 stellen

Seit dem 18.09.2018 ist es möglich Baukindergeld (Zuschuss) bei der KfW- Bank zu beantragen.

Die Bundesregierung fördert mit dem Zuschuss den Ersterwerb einer neuen oder gebrauchten Immobilie für selbstgenutztes Wohneigentum.

Den Zuschuss kann jede natürliche Person unter den folgenden Voraussetzungen, in Höhe von 1.200 € pro Jahr für jedes Kind über einen Zeitraum von 10 Jahren, beantragen, die

  • erstmals Eigentümer/Miteigentümer von selbstgenutztem Wohneigentum ist,
  • den notariellen Kaufvertrag in der Zeit vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2020 unterzeichnet hat (für Neubauten gilt der Tag der Erteilung der Baugenehmigung),
  • mindestens ein Kind hat, dass bei Antragsstellung schon geboren ist, unter 18 Jahre alt ist, im Haushalt lebt und für das Kindergeld gewährt wird,
  • ein zu versteuerndes jährliches Haushaltseinkommen von max. 90.000 € bei einem Kind hat, für jedes weitere Kind erhöht sich die Grenze um 15.000 €.

Das jährliche Haushaltseinkommen (Einkommen des Antragstellers und des Ehe- oder Lebenspartner oder des Partners in eheähnlicher Gemeinschaft) ermittelt sich aus den zu versteuernden Einkommen des zweiten und dritten Jahres vor Antragstellung.

Im Zeitpunkt der Antragstellung muss die Haushaltsgemeinschaft mit minderjährigen Kindern vorliegen, für später geborene Kinder ist der Zuschuss nicht möglich.

Der Antrag muss spätestens 3 Monate nach dem Einzug in das selbstgenutzte Wohneigentum gestellt werden. Es gilt das in der amtlichen Meldebestätigung angegebene Einzugsdatum.

Gefördert wird nur der erstmalige Kauf oder Neubau von selbstgenutztem Wohneigentum. Wenn aktuell bereits Eigentum an einer Wohnimmobilie besteht ist der Anspruch auf Baukindergeld ausgeschlossen.

Ist der Einzug im Jahr 2018 vor dem Produktstart am 18.09.2018 erfolgt, muss der Antrag bis spätestens 31.12.2018 gestellt werden. Der Antrag ist bis spätestens 31.12.2023 zu stellen.

Das Baukindergeld wird online bei der KfW- Bank beantragt und wird jährlich ausgezahlt.