Benötigte Unterlagen bei Beginn einer Vermietung und Verpachtung (V+V)

Bei Vermietung und Verpachtung werden Überschüsse der Mieteinnahmen über die Werbungskosten besteuert.

Werbungskosten sind die Abschreibungen des Objektes, die Finanzierungskosten, die Medien sowie allgemeine Kosten im Zusammenhang mit der Vermietung und Verpachtung.

Daher wird der Mietvertrag oder ein Vorvertrag benötigt, zumindestens die dokumentierte Vermietungsabsicht.

Für die Abschreibung und die Aufteilung Grund und Boden und Gebäude werden benötigt:

– der notarielle Kaufvertrag

– der Grunderwerbsteuerbescheid

– der aktuelle Bodenrichtwert

(https://www.boris.sachsen.de/bodenrichtwertrecherche-4034.html)

– Anschaffungsnebenkosten (z.B. Maklerkosten, Notarrechnungen,

Eintragungsgebühren…)

Ein Exposè kann hilfreich sein für die Überprüfung des Anteils Grund und Boden.

Benötigt wird der Darlehensvertrag, woraus sich Kosten und Zinsen ergeben.

Wird das Gebäude unterschiedlich genutzt (z.B. durch eigene Wohnung, eigene betrieblich) benötigt man Unterlagen für die Quotelung.

Soll bei der Vermietung zur Umsatzsteuer optiert werden, muss das Gebäude dem umsatzsteuerlichen Unternehmensvermögen zugerechnet werden. Hierfür gibt es Fristen.

Ist das Gebäude noch im Bau, sind auch Fragen hinsichtlich der Umsatzsteuervoran-meldungen zu klären.