Controlling- Kosten bei Finanzierung
Bei größeren Immobilienprojekten wird seitens der finanzierenden Bank eine Projektkontrolle gefordert. Im Wesentlichen geht es um die Kontrolle der Baufortschritte und der Baukosten.
Diese Kontrolle wird meist von Banken autorisierten Personen durchgeführt.
Streitig war bislang, ob diese Kosten als Anschaffungsnebenkosten dem Bau zuzurechnen sind und damit aktiviert werden müssen oder ob diese Aufwand darstellen, der sofort abzugsfähig ist.
Diese Frage wurde jetzt zu Gunsten des Steuerpflichtigen entschieden. Dazu wurde vom Gericht ausgeführt, dass die Controlling- Kosten Finanzierungsaufwendungen darstellen.
Zum einen ist diese Kontrolle von Anfang an Bestandteil des Darlehensvertrages und damit Teil der Finanzierung; zum anderen hätte die Bank ohne dieses Controlling die (ratierliche) Auszahlung der finanziellen Mittel nicht bewilligt.
Außerdem wird durch das Controlling nichts erschaffen, so dass keine Anschaffungsnebenkosten entstehen können.