Entlastung von Eltern mit mehreren Kindern in der Pflegeversicherung

Zum 01.07.2023 erfolgt für Eltern mit mehreren Kindern eine Entlastung in der Pflegeversicherung. Aktuell steht das Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz (PUEG) zur Disposition.

Arbeitnehmer/-innen mit mehreren Kindern werden ab dem 2. Kind bis zum 5. Kind in Höhe von 0,25 % je Kind beim Arbeitnehmerbeitrag zur Pflegeversicherung entlastet.

Der Abschlag gilt bis zum Ende des Monats, in dem das Kind jeweils sein 25. Lebensjahr vollendet hat. Anschließend entfällt der Abschlag für diese Kinder.

 

Folgende Beitragssätze sind ab dem 01.07.2023 vorgesehen:

 

Beitrag für                                          Gesamtbeitrag                       Arbeitnehmer

Kinderlose                                          4,00%                                     2,30%

Eltern mit einem Kind                        3,40%                                     1,70%

Eltern mit 2 Kindern                           3,15%                                     1,45%

Eltern mit 3 Kindern                           2,90%                                     1,20%

Eltern mit 4 Kindern                           2,65%                                     0,95%

Eltern mit 5 und mehr Kindern          2,40%                                     0,70%

 

Der Beitragssatz des Arbeitgebers zur Pflegeversicherung bleibt in jedem Fall immer gleich bei 1,70%.

 

Damit der richtige Beitragssatz zur Pflegeversicherung in der Abrechnung ab 07.2023  berücksichtigt werden kann, sind die Arbeitnehmer verpflichtet dem Arbeitgeber einen Nachweis in geeigneter Form (z. B. Geburtsurkunde) über die Anzahl ihrer Kinder und deren Alter vorzulegen.

 

Die Vorgehensweise bei Adoptivkindern ist rechtlich noch nicht abschließend geklärt. Wir empfehlen daher auch in diesen Fällen einen entsprechenden Nachweis zu den Kindern vorzulegen.