Entwurf Einkommensteuerreform 2027

Am 02.09.2026 wurde die Einkommensteuerreform 2027 auf den Weg zum Gesetz gebracht. Die Reform sieht derzeit folgende Punkte vor:

1. Der Grundlohnhöchstbetrag für Sonn- und Feiertagsarbeit soll auf 75 € pro Stunde angehoben werden. Das Sozialversicherungsrecht soll entsprechend angepasst werden.

2. Der Arbeitnehmerpauschbetrag soll von 1.230 € auf 1.430 € steigen.

3. Der Grundfreibetrag soll ebenfalls steigen und 2027: 12.564 € und 2028: 12.900 € betragen.

4. Gleichzeitig wird die Reichensteuer von 45% bereits ab einem Einkommen von 250.000 € greifen und eine neue Superreichensteuer von 47% eingeführt werden, welche ab Einkommen    von 280.000 € gilt.

5. Die Steuerermäßigung bei Handwerkerleistungen soll redziert werden. Derzeit gilt noch die Absetzbarkeit von 20% des Arbeitslohnes, max. 1.200 € im Jahr. Ab 2027 sollen nur noch  15% des Arbeitslohnes, max. 900 € im Jahr absetzbar sein.

6. Kindergeld und Kinderfreibetrag werden in zwei Schritten erhöht. Das Kindergeld in 2027 auf 267 € und 2028 auf 272 €. Der Freibetrag in 2026 auf 3.564 € und 2028 auf 3.654 €. Der Betreuungsfreibetrag bleibt hingegen gleich.

7. Zuletzt soll noch die pauschale Lohnsteuer bei Minijobbern von 2% auf 5% erhöht werden.

Für 2026 ist Punkt 5 am wichtigsten. Wer noch Renovierungsarbeiten vorhat, sollte überlegen diese ggf. noch in 2026 anzugehen und auch zu überweisen um die höhere Steuerermäßigung noch zu bekommen.

Inwieweit die einzelnen Punkte in das Gesetz übernommen und umgesetzt werden ist noch offen.