Kassenpflicht ab 2028

Derzeit durchläuft ein Gesetz zur Einführung einer Kassenpflicht das Gesetzgebungs-verfahren. Am 24.09.2026 wurde der Regierungsentwurf beschlossen.

Das Gesetz sieht ab 2028 für bestimmte Unternehmen eine Pflicht zur Führung einer elektronische Kasse vor (§ 146b AO).

Die Kassenpflicht gilt für Unternehmen mit einem Gesamtumsatz ab 100.000 €. Sie greift ab dem 01.07. des Jahres nach der Umsatzüberschreitung. Wenn der Umsatz die Grenze in 2026 überschreitet, gilt die Pflicht ab 01.01.2028. Die Pflicht endet mit Ablauf des zweiten aufeinanderfolgenden Kalenderjahres, in dem die Grenze unterschritten wurde.

Eine Ausnahme gilt für Unternehmen deren Bargeldumsatz unter 12.000 € pro Kalenderjahr liegt. Weitere Ausnahmen können per Verordnung noch dazukommen. Dazu wird derzeit beim BMF diskutiert. Es soll z.B. eine Ausnahme bei Überschreitung der Grenze von 100.000 € durch ein einmalige Ereignis geben. Im Referentenentwurf war zunächst auch eine Ausnahme für z.B. Wochenmärkte vorgesehen. Dies wurde aber so nicht übernommen.

Sollte trotz Pflicht kein elektronisches System verwendet werden, kann ein Bußgeld von bis zu 25.000 € verhängt werden.

Hintergrund für die Änderung der Kassenpflicht ist zum einen die Bekämpfung von Steuerhinterziehungen und zum anderen die Entlastung von Unternehmen vom Bürokratie- und Sachaufwand.

Die Pflicht zur Ausstellung einer Papierrechnung entfällt und wird durch die elektronische Bereitstellungspflicht ersetzt. Der Beleg muss also in einem standartisierten Datenformat zur Verfügung gestellt werden. Auf Verlangen des Kunden ist zusätzlich eine Papierrechnung auszustellen.

Wichtig in diesem Zusammenhang ist auch die Meldepflicht von elektronischen Kassensystemen nach § 146a AO. Das entsprechende Formblatt ist seit 31.07.2025 innerhalb eines Monats nach Anschaffung oder Abmeldung einer elektronischen Kasse an das Finanzamt zu übermitteln. Bei Mandatsübernahmen haben wir festgestellt, dass dies noch nicht überall umgesetzt wurde. Genauere Angaben können Sie in unserem Artikel vom 01.07.2025 nachlesen.