Gezielte Auswahl der Verschonungsregelungen

Wer mehrere Unternehmungen oder Beteiligungen erbt, für den stellt sich die Frage, ob und  wie er die Vollverschonung oder die Optionsverschonung anwendet.

Das Finanzamt war bislang der Auffassung, dass die Wahl nur insgesamt getroffen werden kann.

Die Rechtsprechung sieht das mittlerweile anders. Da das Verwaltungsvermögen je Einheit berechnet wird und nicht insgesamt, gilt dies folgerichtig auch für die Wahl der Verschonungsregelungen.

Weil aber bei Wahl der Vollverschonung im Falle des Nichteinhaltens der Voraussetzungen  die Begünstigung komplett entfällt und nicht etwa in die Optionsverschonung führt, müssen die jeweiligen Anträge vom Steuerpflichtigen korrekt gestellt werden.