Haushaltsscheckverfahren

Für geringfügige Beschäftigungen (Mini-Job) in Privathaushalten ist eine unbürokratische Abwicklung des Melde- und Beitragseinzugsverfahrens durch das Haushaltsscheck-Verfahren vorgesehen.

Das Haushaltsscheck-Verfahren darf nur dann angewendet werden, wenn das Arbeitsentgelt regelmäßig im Monat 450 Euro nicht übersteigt und die Tätigkeit im Privathaushalt ausgeübt wird.

Hierzu gehören u. a. Tätigkeiten wie die Zubereitung von Mahlzeiten im Haushalt, die Reinigung der Wohnung, die Gartenpflege sowie die Pflege, Versorgung und Betreuung von Kindern, Kranken, alten Menschen und pflegebedürftigen Personen

Für Arbeitnehmer die in einem Privathaushalt beschäftigt sind, muss auch der Mindestlohn gezahlt werden. Lediglich von der Dokumentationspflicht sind sie entbunden.

Nach § 28a Abs. 7 Satz 1 SGB IV hat der Arbeitgeber (Privathaushalt) der Einzugsstelle (Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See/Minijob-Zentrale) für einen in seinem Haushalt beschäftigten Arbeitnehmer eine vereinfachte Meldung, den Haushaltsscheck, zu erstatten.

Der Haushaltsscheck enthält gegenüber normalen Meldungen reduzierte Angaben und derzeit reduzierte Beiträge. Er ist vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu unterschreiben.

Die Minijob-Zentrale prüft nach Eingang des Haushaltsschecks die Einhaltung der Arbeitsentgeltgrenzen und vergibt, sofern noch nicht vorhanden, die Betriebsnummer.

Auf der Grundlage des gemeldeten Arbeitsentgelts berechnet die Minijob-Zentrale die zu zahlenden Abgaben. Sie werden im Haushaltsscheck-Verfahren per SEPA-Basislastschriftmandat vom Konto des Arbeitgebers halbjährlich durch die Minijob-Zentrale eingezogen.

Bei jeder dauerhaften Änderung des Arbeitsentgelts oder bei schwankender Höhe des Arbeitsentgelts muss der Arbeitgeber einen neuen Haushaltsscheck ausstellen.

Der Haushaltsscheck steht im Internet unter „www.minijob-zentrale.de“ bereit.

Der Arbeitgeber kann den Haushaltsscheck sowohl handschriftlich ausfüllen als auch die Eintragungen direkt am Bildschirm vornehmen und anschließend ausdrucken. Zudem besteht die Möglichkeit, für die Erstanmeldung des Haushaltsschecks eine Online-Ausfüllhilfe zu nutzen. Die Minijob-Zentrale stellt den Haushaltsscheck auf (telefonische) Anforderung auch in Papierform zur Verfügung.