Verlängerung für Investitionsfristen

Da in den vergangenen Jahren Investitionen oftmals nicht möglich waren, hat der Gesetzgeber diese mehrfach verlängert.

In der Spitze wurde damit der Investitionszeitraum von drei Jahren auf sechs Jahre verlängert.

Mit Ablauf des Jahres 2023 gehen damit Investitionsfristen von vier Jahren zu Ende.

Prüfen Sie daher, welche Abzugsbeträge in den betreffenden Jahren geltend gemacht wurden und welche Investitionen noch umzusetzen sind.

Planen Sie für die Realisierung ausreichend Zeit, um das Vorhaben abzuschließen. Die entsprechenden Fristen entnehmen Sie bitte der nachstehenden Übersicht.

 

IAB gebildet im Jahr

 

Ende Investitionsfrist im Jahr
2017, 2018, 2019, 2020

 

2023
2021

 

2024
2022

 

2025