Was passiert, wenn ein Übergangsgewinn falsch ermittelt wurde?
Beim Wechsel der Gewinnermittlungsart von der Einnahmen-Überschuss-Rechnung zum Betriebsvermögensvergleich oder umgekehrt, ist ein sogenannter Übergangsgewinn zu ermitteln.
Mit diesem Übergangsgewinn soll eine Doppelerfassung von Geschäftsvorfällen aufgrund der unterschiedlichen Vorschriften oder eine Nichterfassung von Geschäftsvorfällen vermieden werden.
Werden bei der Ermittlung eines Übergangsgewinnes Fehler ermittelt, stellt sich also die Frage wie diese zu berichtigen sind:
• Beim Wechsel zum Betriebsvermögensvergleich besteht die Möglichkeit über den sogenannten Bilanzzusammenhang die Korrektur im ersten offenen Jahr vorzunehmen.
• Beim Wechsel zur Einnahmen-Überschuss-Rechnung ist dies nicht möglich. Hier muss die Korrektur im Übergangsjahr erfolgen.