Weihnachtsfrieden

Seinen Ursprung hat der Weihnachtsfrieden im 1. Weltkrieg im Jahre 1914, insbesondere an der Westfront.

Deutsche wie britische Soldaten erhielten Weihnachtspäckchen aus der Heimat, zündeten Kerzen auf den Schützengräben an oder stellten kleine Weihnachtsbäume davor auf und sangen britische und deutsche Weihnachtslieder und gemeinsam beschlossen die Soldaten, in dieser Zeit nicht auf den Gegner zu schießen, sondern ihnen die Freude an dem Öffnen der Weihnachtspäckchen zu gönnen und an ihre Familien zu denken.

Der Weihnachtsfrieden steht somit für den Zeitraum kurz vor Weihnachten bis Neujahr, in welchem die Behörden und Ämter keine Verwaltungsakte erlassen, welche die Bürgerinnen und Bürger belasten könnten.

So verzichtet die Finanzverwaltung in diesem Zeitraum auf die Vollstreckung von Zwangsmaßnahmen und die Durchführung von Betriebsprüfungen.

Ausnahmen von dem Weihnachtsfrieden sind allerdings möglich, nämlich dann, wenn Steuerausfälle durch Verjährung drohen. Außerdem stehen nicht alle Finanzämter dieser Tradition positiv gegenüber. Da diese keine gesetzliche Grundlage besitzt, sind die Ämter nicht verpflichtet, sich daran zu beteiligen.

Auch werden in diesem Zeitraum Steuerbescheide verschickt und somit Erstattungen und Nachzahlungen festgesetzt.

Festgesetzte Steuern, welche in diesem Zeitraum fällig werden, müssen trotzdem gezahlt werden, um Säumniszuschläge zu vermeiden.

Zudem sollte man damit rechnen, dass kommunale Ordnungsämter oder auch die Polizeibehörden bei Verstößen im ruhenden Verkehr oder bei Geschwindigkeitskontrollen entsprechende Vergehen ahnden werden. Nur zugeschickt werden diese Bescheide eben nicht in dem Zeitraum des Weihnachtsfrieden.

Wir wünschen friedliche Weihnachten und einen guten Rutsch.