Widerruf der Gestattung der IST- Besteuerung

Die Umsatzsteuer entsteht grundsätzlich mit Ausführung der Lieferung bzw. mit Vollbringung der Leistung. Dies entspricht der Sollbesteuerung.

Von diesem Grundsatz kann abgewichen werden. An diese IST- Besteuerung sind bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Die Umsatzsteuer entsteht dann erst mit Bezahlung.

Die Vorsteuer hingegen entsteht, wenn die Lieferung oder Leistung erbracht und eine entsprechende Rechnung vorliegt oder die Lieferung/Leistung bezahlt ist, wobei auch hier eine entsprechende Rechnung vorliegen muss.

Dies führt in der Praxis bei der o.g. Ist- Besteuerung zu einer zeitlichen Diskrepanz zwischen Vorsteuerabzugsberechtigung und Abführung der Umsatzsteuer.

Kommt diese Konstellation zwischen Unternehmen vor, die „einheitlich geführt“ sind und handelt es sich um einen erheblichen Rechnungsumfang bzw. längere Zeitabschnitte, unterstellt das Finanzamt regelmäßig einen Missbrauch und begegnet diesem durch den Widerruf der Gestattung der IST- Besteuerung.

Hierzu wurde kürzlich zugunsten des Steuerpflichtigen entschieden, dass das zeitliche Auseinanderfallen von Vorsteuer und Umsatzsteuer infolge der Gestattung der IST- Besteuerung nicht auf eine missbräuchliche Gestaltung zurückzuführen ist, sondern auf eine unzutreffende Umsetzung bzw. Anwendung der Mehrwertsteuerrichtlinie.