Steuergesetzliche Änderungen 2024

Mit Artikel vom 02.08.2023 haben wir den Referentenentwurf des „Wachstums-chancengesetzes“ vorgestellt. Das Gesetz enthält mehrere Änderungen per 01.01.2024 wurde aber im Dezember vom Bundesrat gestoppt und ist nun im Vermittlungsausschuss. Einige wenige Teile wurde mit dem Kreditzweitmarktfördergesetz, welches am 15.12.2023 beschlossen wurde, umgesetzt.

Einkommensteuer:

  1. Die Dezember-Soforthilfe 2022 für Erdgas wird steuerfrei bleiben

Körperschaftsteuer:

  1. Anwendung der Zinsschranke 8 Abs. 1 Satz 4 KStG auf sämtliche Körperschaften erweitert und Rückkehr zur Zusammenrechnung bei Prüfung der 10%-Grenze.

Erbschafts- und Schenkungssteuer:

  1. Klarstellung § 2a ErbStG zu rechtsfähigen Personengesellschaften.

Abgabenordnung:

  1. Anpassungen zu Personenvereinigungen aufgrund Änderungen durch MoPeG
  2. Pflichten der gesetzlichen Vertreter 34 AO: Die steuerlichen Pflichten haben ab 01.01.2024 die gesetzlichen Vertreter nach § 720 BGB zu erfüllen (nicht mehr der Geschäftsführer).
  3. Änderungen in der Einspruchsbefugnis bei der einheitlichen Feststellung

Wann die anderen Änderungen des Wachstumschancengesetzes verabschiedet werden und ob Sie dann rückwirkend angewandt werden, ist noch unklar.