Zeitpunkt der Vereinnahmung bei Überweisungen auf Girokonten

In einem Fall vor dem BFH wurde gestritten, wann die Vereinnahmung von Geld erfolgt. Dabei erfolgte die Wertstellung des Betrages bereits zu einem früheren Zeitpunkt.

Entschieden wurde, dass die Vereinnahmung erst erfolgt, wenn der Unternehmer wirtschaftlich über das Geld verfügen kann.

Eine frühere Wertstellung betrifft nur die zivilrechtliche Verzinsung und ist für die Frage der Vereinnahmung unerheblich.

Steuerrechtlich kann dies entscheidend sein und zwar bei der Umsatzsteuer hinsichtlich der Entstehung des Entgeltes bei der Ist- Versteuerung.

Relevanz hat es auch für die Einnahme- Überschuss- Rechnung bei Geldeingang um den Jahreswechsel, soweit es sich nicht um eine wiederkehrende Leistung handelt.