Eigenbetrieblich genutzte Grundstücke von untergeordnetem Wert

O.g. Grundstücke brauchten bislang nicht als Betriebsvermögen behandelt zu werden, wenn der Wert nicht mehr als 1/5 des gemeinen Werts des gesamten Grundstücks und nicht mehr als € 20.500 betragen. Diese Vorschrift ist nunmehr geändert worden. Jetzt gelten die Größen von 30 qm oder € 40.000. D.h., dass nunmehr alle Grundstücksteile unter den 30 qm […]

Voraussetzung zur Aktivrente

Ab dem 01.01.2026 können Personen, die bereits die gesetzliche Regelaltersgrenze erreicht haben, bis zu 2.000,00€ im Monat (insgesamt 24.000,00€ im Jahr) steuerfrei dazuverdienen. Es handelt sich dabei um einen Monatsbetrag, der nicht auf andere Monate übertragen werden kann, wenn er in einem Monat nicht ausgeschöpft wird. Zudem handelt es sich um einen Freibetrag. Die Steuerbefreiung […]

Beiträge, Rechengrößen und Termine 2026

Hier finden Sie die neuen Beiträge, Rechengrößen und Termine für das Jahr 2026.

Vorsteuerabzug bei GmbH-Gründung

Werden Gegenstände vor einer GmbH-Gründung erworben und später in diese eingebracht und von dieser genutzt, schied nach der bisherigen Auffassung der Finanzverwaltung ein Vorsteuerabzug aus. Dazu folgendendes: Ab dem Gedanken eine GmbH zu gründen liegt eine Vorgründungsgesellschaft vor. Die notarielle Beurkundung der GmbH führt dann zu einer Vorgesellschaft. Erst mit Eintragung der GmbH ist diese […]

Zufluss von Zinsen beim beherrschenden Gesellschafter insbesondere bei Rangrücktritt

Der Zufluss von Zinseinnahmen beim beherrschenden Gesellschafter findet, abweichend vom Zuflussprinzip nach § 11 Abs. 1 EstG, nicht mit der Gutschrift auf seinem Konto statt. Vielmehr ist die Fälligkeit des Zinsanspruchs maßgebend, da der beherrschende Gesellschafter die Geschicke und damit auch die Zahlung in der Hand hat. Die Zinsen aus „seiner“ Gesellschaft unterliegen der tariflichen […]

Zertifizierte Qualität

Im Jahr 2001 wurde unserer Kanzlei das Qualitätsmanagement-Zertifikat ISO 9001 verliehen. Die Rezertifizierung wurde zuletzt 2024 durchgeführt und nach DIN EN ISO 9001:2015 bestätigt.

Zudem nehmen wir am System der Qualitätskontrolle nach § 57a WPO teil.

Die Dr. Brodbeck und Kirsten GmbH besitzt folgende Legitimationen: Urkunde als Steuerberatungsgesellschaft, Anerkennungsurkunde als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.

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