Prüfung von E-Rechnungen auf korrekte Version

Seit 01.01.2025 sind in bestimmten Konstellationen E-Rechnungen notwendig. Wir empfehlen dafür die ZUGFeRD-Rechnungen. Für diese Rechnungen gelten bestimmte IT-Standards und formale Anforderungen, welche auch weiterentwickelt werden. Um die Gültigkeit der Rechnungen zu gewährleisten gibt es die KoSIT-Validierung. Diese wird vom Addison Direkt (ehemals OneClick) automatisch beim Hochladen durchgeführt. Wenn eine Rechnung eine veraltete Version aufweist, […]

Größenklassen nach BPO

Das Finanzamt führt bei Unternehmen Betriebsprüfungen durch. Die Häufigkeit der Prüfungen ergibt sich aus der Größe des Betriebes. Hierzu gibt es bestimmte Größenklassen. Maßgebend sind die Umsätze und Gewinne. Zum 01.01.2027 werden diese Größenklassen angehoben.

Aktivierung von Ansprüchen

Eine Forderung ist nicht bereits zu aktivieren, wenn die Entstehung des Anspruchs noch ungewiss ist. Ein Anspruch muss also realisiert und durchsetzbar sein. Aufschiebend bedingte Ansprüche entstehen erst mit Eintritt der Bedingung. Dass der Verpflichtete seinerseits eine Verbindlichkeit oder eine Rückstellung bildet, spielt keine Rolle. Es gibt kein Korrespondenzprinzip. In einem konkreten Fall ging es […]

Arbeitszimmer als Betriebsvermögen?

Die Überlassung häuslicher Räumlichkeiten, Stichwort Arbeitszimmer, an eine beherrschte GmbH beinhaltet unglaubliches Konfliktpotenzial mit dem Finanzamt. Das steuerliche Zauberwort heißt hier Betriebsaufspaltung. Andererseits gibt es eine Vorschrift zu Grundstücken von untergeordnetem Wert (§ 8 EStDV). Diese Vorschrift hat sich kürzlich geändert. Damit ergibt sich ein interessantes Wechselspiel.

Eigenbetrieblich genutzte Grundstücke von untergeordnetem Wert

O.g. Grundstücke brauchten bislang nicht als Betriebsvermögen behandelt zu werden, wenn der Wert nicht mehr als 1/5 des gemeinen Werts des gesamten Grundstücks und nicht mehr als € 20.500 betragen. Diese Vorschrift ist nunmehr geändert worden. Jetzt gelten die Größen von 30 qm oder € 40.000. D.h., dass nunmehr alle Grundstücksteile unter den 30 qm […]

Zertifizierte Qualität

Im Jahr 2001 wurde unserer Kanzlei das Qualitätsmanagement-Zertifikat ISO 9001 verliehen. Die Rezertifizierung wurde zuletzt 2024 durchgeführt und nach DIN EN ISO 9001:2015 bestätigt.

Zudem nehmen wir am System der Qualitätskontrolle nach § 57a WPO teil.

Die Dr. Brodbeck und Kirsten GmbH besitzt folgende Legitimationen: Urkunde als Steuerberatungsgesellschaft, Anerkennungsurkunde als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.

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