Verdeckte Gewinnausschüttung
Eine verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) ist eine Vermögensminderung oder verhinderte Vermögensmehrung, die durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst ist.
Was ist aber bei einer irrtümlichen Zuwendung?
Grundsätzlich gilt bei einer verdeckten Gewinnausschüttung der Maßstab eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsführers, der einem Nichtgesellschafter einen solchen Vorteil nicht gewährt hätte. Das setzt aber regelmäßig einen Zuwendungswillen voraus.
Wird also ein Vorteil irrtümlich gewährt, fehlt es schon mal an diesem Zuwendungswillen.
Damit scheidet zugleich eine gesellschaftliche Veranlassung aus, denn diese ist bewusstes Handeln, an dem es bei einem Irrtum fehlt.
Die praktische Herausforderung besteht letztendlich darin, den lückenlosen Nachweis zu erbringen, dass es sich um einen Irrtum gehandelt hat.