Anhebung der Betriebsausgabenpauschale

Für bestimmte Berufsgruppen gibt es eine sog. Betriebsausgabenpauschale. Dies betrifft Einkünfte aus hauptberuflicher schriftstellerischer oder journalistischer Tätigkeit bzw. aus Nebentätigkeiten wissenschaftlicher, künstlerischer oder schriftstellerischer Art bzw. aus Vortrags-, Lehr- und Prüfungstätigkeit. Diese Betriebsausgabenpauschale wurde für die Veranlagungszeiträume ab 2023 angehoben. Sie beträgt für die hauptberufliche selbstständige oder journalistische Tätigkeit wie bisher 30% der Betriebseinnahmen, höchstens […]

Geeignete Schätzungsgrundlagen

In Außenprüfungen, insbesondere in bargeldintensiven Unternehmen – unter Insidern BMW- Berufe (Bäcker, Metzger, Wirte) genannt – besteht das Ziel, die Buchführung, besser die Kassenbuchführung formell zu verwerfen, um in den Genuss der gelobten Hinzuschätzung zu kommen. Derzeit ist allerdings beim BFH ein Verfahren anhängig, bei dem das BMF zum Beitritt aufgefordert wurde. Es geht um […]

Verlängerung für Investitionsfristen

Da in den vergangenen Jahren Investitionen oftmals nicht möglich waren, hat der Gesetzgeber diese mehrfach verlängert. In der Spitze wurde damit der Investitionszeitraum von drei Jahren auf sechs Jahre verlängert. Mit Ablauf des Jahres 2023 gehen damit Investitionsfristen von vier Jahren zu Ende. Prüfen Sie daher, welche Abzugsbeträge in den betreffenden Jahren geltend gemacht wurden […]

§ 23 EStG Ausnahmetatbestand: Nutzung zu eigenen Wohnzwecken

Die Veräußerung eines Grundstückes oder einer Eigentumswohnung innerhalb von 10 Jahren nach dem Anschaffungszeitpunkt wird nach § 23 Abs. 1 Nr. 1 EStG versteuert. In Satz 3 werden zwei Ausnahmetatbestände genannt: Ausschließliche Nutzung zu eigenen Wohnzwecken seit der Anschaffung Nutzung zu eigenen Wohnzwecken im Jahr der Veräußerung und in den beiden vorangegangen Jahren. Beide Alternativen […]

Liebhaberei im Steuerrecht

Liebhaberei gibt es auch im Steuerrecht. Anders als vielleicht zunächst erwartet, geht es hier um das Führen eines Betriebes mit permanenten Verlusten. Man könnte es auch als „nicht mit dem nötigen Ernst betrieben“ umschreiben. Das Finanzamt erwartet bei einem Betrieb über die Gesamtlaufzeit einen sog. Totalgewinn. Wird dies aus Sicht der Verwaltung nicht erreicht, setzt […]

Zertifizierte Qualität

Im Jahr 2001 wurde unserer Kanzlei das Qualitätsmanagement-Zertifikat ISO 9001 verliehen. Die Rezertifizierung wurde zuletzt 2021 durchgeführt und nach DIN EN ISO 9001:2015 bestätigt.

Zudem nehmen wir am System der Qualitätskontrolle nach § 57a WPO teil.

Die Dr. Brodbeck und Kirsten GmbH besitzt folgende Legitimationen: Urkunde als Steuerberatungsgesellschaft, Anerkennungsurkunde als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.

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